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Nordrhein-WestfalenKeine konkreten Hinweise auf Drohnen-Gefahr an NRW-Airports

10.09.2026, 13:12 Uhr
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Eine Drohne mit Sprengstoff sorgte in Leipzig für Alarm. Wie gut ist NRW gegen solche Bedrohungen gewappnet? Klar ist: Im Falle eines Falles gibt es viel Zuständigkeitschaos.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Sicherheitsbehörden haben keine konkreten Hinweise auf drohende Anschläge mit Drohnen an Flughäfen in Nordrhein-Westfalen. "Im Kontext aktueller geopolitischer Konflikte steht jedoch auch das Land Nordrhein-Westfalen im Fokus ausländischer Nachrichtendienste und hybrider Bedrohungen durch fremdstaatlich gelenkte Akteure", stellte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) in einem Bericht an den Landtag fest.

Insbesondere mit Blick auf die hohe Dichte kritischer Infrastrukturen, militärischer Liegenschaften, Verkehrs- und Logistikknotenpunkte sowie bedeutender Industrieanlagen komme der missbräuchlichen Nutzung von Drohnen hier eine hohe sicherheitspolitische Bedeutung zu.

Viel Zuständigkeitswirrwarr, wenn feindliche Drohnen im Anflug sind

Reul kritisierte erneut unklare Zuständigkeiten der Bundes- und Landesbehörden und nannte sie "erfolgskritisch". Das hätten auch Drohnensichtungen Mitte August im Bereich des Flughafens Köln/Bonn erwiesen. Dabei sei es aber nicht zu konkreten Gefährdungen gekommen.

In seinem Bericht an den Innenausschuss skizzierte er die breit verteilten Zuständigkeiten:

  • An den großen Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn nimmt die Bundespolizei als Luftsicherheitsbehörde die Abwehr von Gefahren im Luftraum wahr.

  • Im Bereich Köln/Bonn ist darüber hinaus die Bundeswehr aufgrund eines militärischen Teils des Flughafens für den Schutz der Liegenschaft verantwortlich. 

  • An den weiteren Flughäfen in NRW sind wiederum die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster als Luftsicherheitsbehörde zuständig.

  • Außerhalb des Flughafengeländes obliegt der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde die Gefahrenabwehr.

  • Die Deutsche Flugsicherung hat den sicheren Ablauf des Luftverkehrs zu gewährleisten.

  • Die Flughafenbetreiber verfügen darüber hinaus über eigene Pflichten und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Flughafengeländes.

Anfang August war eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt worden. Die FDP-Opposition im Düsseldorfer Landtag hatte daraufhin im Innenausschuss die Frage aufgeworfen: "Wie abwehrfähig ist Nordrhein-Westfalen?".

Quelle: dpa

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