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Niedersachsen & BremenArzt soll Patienten getötet haben - Freispruch gefordert

16.09.2026, 13:57 Uhr
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(Foto: Thomas Strünkelnberg/dpa)

Wenn es ernst wird, vertrauen die Menschen ihrem Arzt, er wird schon richtig entscheiden. In Hannover steht ein Arzt als Mordverdächtiger vor Gericht. Warum der Prozess für ihn gut ausgehen dürfte.

Hannover (dpa/lni) - Im Fall eines wegen mutmaßlicher Tötungsdelikte beschuldigten Arztes der Medizinischen Hochschule Hannover haben sowohl Anklagevertreter als auch Verteidiger einen Freispruch gefordert. Die Aussage des 49 Jahre alten Mediziners sei ein "Wendepunkt des Verfahrens"gewesen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Eine Tötungsabsicht sei nicht nachgewiesen, der Angeklagte allerdings als engagierter, erfahrener, empathischer und meinungsstarker Arzt beschrieben worden. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

Wegen Mordes und versuchten Mordes vor Gericht

Im Mai 2019 soll der Mediziner laut Anklage als Notarzt zu einer 82-Jährigen gerufen worden sein. Statt sie in ein Krankenhaus einzuweisen, soll er versucht haben, sie mit Medikamenten zu töten. In den anderen Fällen ging es um Patienten, die auf der Intensivstation behandelt wurden - einen 20-Jährigen, der im Juni 2020 starb, außerdem einen 71-Jährigen, der im März 2025 starb. Der Arzt soll die Therapien der Patienten abgebrochen und sie mit Medikamenten getötet haben.

Im Prozess wies er unter Tränen alle Vorwürfe zurück. Es sei ein "völlig monströser Vorwurf: Mord" - und es "sprengt meine Vorstellungskraft". Er sagte, es sei seine Pflicht, schwerstkranken Patienten ein Sterben ohne Luftnot und Schmerzen zu ermöglichen: "Das Recht der Patienten auf einen würdigen Tod hat mich geleitet." Der Mann steht wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

"Nichts falsch gelaufen"

"Die Anklage hatte es in sich", sagte Verteidiger Steffen Stern. Patienten hätten das Recht, schmerzfrei zu sterben, betonte er und warf die Frage auf, ob eine aussichtslos gewordene Behandlung fortgesetzt werden müsse. Sein Kollege, Rechtsanwalt Jürgen Hoppe, betonte, bei der palliativen Sedierung gebe es laut Experten keine Höchstgrenzen. In den drei Fällen sei "nichts falsch gelaufen".

Der Nebenklagevertreter sagte in seinem Plädoyer, er wolle der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht entgegentreten. Nach seiner Überzeugung seien allerdings die Eltern des 20-Jährigen nicht genügend über die dramatische Lage ihres Sohnes aufgeklärt worden.

Quelle: dpa

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