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HessenGericht: AfD-Fraktion darf Dorfgemeinschaftshaus nutzen

04.09.2026, 16:08 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Gießen sieht die Ablehnung einer AfD-Veranstaltung in einem Dorfgemeinschaftshaus als rechtswidrig – und verweist auf Chancengleichheit.

Laubach (dpa/lhe) - Die Stadt Laubach im Landkreis Gießen muss ihr Dorfgemeinschaftshaus nach einer Gerichtsentscheidung der AfD-Kreistagsfraktion für eine Veranstaltung überlassen. Es bestehe ein entsprechender Anspruch der Fraktion, dieser ergebe sich unter anderem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, teilte das Verwaltungsgericht in Gießen nach einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss mit.

Die Nutzungsordnung, nach der die Benutzung etwa vom Verfassungsschutz beobachteten oder als rechts- oder linksextrem eingestuften Gruppierungen versagt werden könne, sei rechtswidrig, befand das Gericht. Sie verstoße gegen den Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien, das Grundrecht der Meinungsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz.

Die Stadt hatte den Antrag der AfD-Fraktion, im September in dem Dorfgemeinschaftshaus einen "Bürgerdialog" zu veranstalten, mit Hinweis auf die Nutzungsordnung abgelehnt. Es bestehe der begründete Verdacht, dass die Organisation der AfD-Kreistagsfraktion unter Beobachtung stehe oder gar als rechts- oder linksextrem eingestuft sei, denn das Landesamt für Verfassungsschutz stufe die AfD Hessen als Verdachtsfall ein.

Quelle: dpa

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