Politik

Zuschläge, Reichensteuer, KinderDiese Änderungen soll die Einkommensteuerreform bringen

02.09.2026, 08:28 Uhr
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Das Kindergeld von derzeit monatlich 259 Euro je Kind soll im kommenden Jahr auf 267 Euro und dann auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Koalition im Bund streitet monatelang über die Form und Ausgestaltung einer Steuerreform. Im Kabinett wird nun der Entwurf des Finanzministers verabschiedet. Davon sollen Millionen Haushalte mit kleineren Einkommen profitieren.

Nach langem Gezerre beschließt das Bundeskabinett den Entwurf für eine Einkommensteuerreform von Finanzminister Lars Klingbeil. Die schwarz-rote Koalition will damit ein Signal der Entlastung setzen - in Zeiten verbreiteter Sorgen nicht nur wegen hoher Preise beim Tanken und für Energie. Profitieren sollen ab Anfang 2027 vor allem Millionen Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern. Im Gegenzug soll mehr Geld unter anderem von sehr hohen Einkommen hereinkommen. Aus der Wirtschaft gibt es Kritik, dass die Reform zu wenig Impulse für mehr Wachstum bringe.

Die Reform soll Entlastungen von jährlich rund zehn Milliarden Euro bringen. So hatten es die Spitzen von Union und SPD auch im Koalitionsausschuss Anfang Juli festgezurrt. Diese politische Einigung setzt Klingbeil nun "eins zu eins" im Gesetzentwurf um, wie es aus seinem Ministerium heißt. Und zehn Milliarden Euro seien eine Summe, die sich sehen lassen könne, betonte der Vizekanzler vorab. Erreicht werden soll das volle Entlastungsvolumen in zwei Stufen 2028.

Reform sieht mehrere Änderungen vor

Hier ein Überblick über wichtige Elemente der Reform, die als Nächstes in Bundestag und Bundesrat kommt. Wobei generell gilt: Steuerzahlungen werden nicht direkt vom Bruttolohn ermittelt, sondern vom "zu versteuernden Einkommen" nach Abzug etwa von Freibeträgen und absetzbaren Ausgaben.

Grundfreibetrag

Der Einkommensteil, der zur Sicherung des Existenzminimums für alle steuerfrei bleibt, soll schrittweise ausgeweitet werden: von 12.348 Euro in diesem Jahr auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und dann auf 12.900 Euro im Jahr 2028.

Spitzensteuersatz

Für die Einkommensteile über dem Grundfreibetrag gibt es Tarifzonen, in denen die Besteuerung mit steigendem zu versteuernden Einkommen ebenfalls steigt. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig etwas später greifen - ab 70.600 Euro statt ab 69.879 Euro. Dadurch werde der Anstieg des Steuertarifs für die Einkommenszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas flacher, heißt es aus dem Ministerium. Davon profitieren mittlere Einkommen am stärksten.

Reichensteuer

Die "Reichensteuer" soll aufgesplittet werden. Zum einen soll der Steuersatz von 45 Prozent künftig schon für ein zu versteuerndes Einkommen ab 250.000 Euro gelten statt wie bisher ab 277.826 Euro. Zum anderen soll ab der Schwelle von 280.000 Euro eine neue "Superreichensteuer" von 47 Prozent kommen.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Für Beschäftigte soll die Pauschale, mit der man Ausgaben in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit wie Fahrtkosten oder Büromaterial geltend machen kann, von 1.230 Euro auf 1.430 Euro erhöht werden.

Kinder

Das Kindergeld von derzeit monatlich 259 Euro je Kind soll im kommenden Jahr auf 267 Euro und dann auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Der Kinderfreibetrag soll von 9.756 Euro zunächst auf 10.056 Euro und dann auf 10.236 Euro steigen.

Sonntagszuschläge

Der maximal zulässige Stundenlohn bei steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit soll von 50 auf 75 Euro erhöht werden. Beschäftigte sollen so mehr von ihren Zuschlägen behalten können. Bei Handwerkerleistungen soll die Möglichkeit, sie von der Steuer abzusetzen, etwas reduziert werden.

Was das bringt

Mit der Reform solle die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben, heißt es aus dem Finanzministerium. Zum Beispiel könne ein Paar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit je 2800 Euro brutto im Monat und zwei Kindern 2028 mit einer Entlastung von 632 Euro im Jahr rechnen. Für eine Einzelperson wie einen Ingenieur oder eine Ingenieurin mit 5000 Euro brutto liege die Entlastung 2028 im Vergleich zu diesem Jahr bei etwa 192 Euro.

Kein zusätzlicher Ausgleich für kalte Progression

Der Entwurf aus dem Finanzministerium enthält keinen Ausgleich für die sogenannte kalte Progression. Diese beschreibt den Effekt, dass nominale Gehaltserhöhungen durch Inflation und die Wirkung der Steuerprogression teilweise aufgezehrt werden. Das Finanzministerium weist darauf hin, dass durch die vorgesehenen Entlastungen ein weitgehender Ausgleich und in den meisten Fällen eine Netto-Entlastung stattfinden würden.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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