Mehrkosten im NahverkehrVerband klagt gegen höhere Trassenpreise

Nach einer Entscheidung der Bonner Netzagentur muss das Trassenpreissystem neu berechnet werden. Für den Nahverkehr wird das teuer - doch nun wehrt er sich juristisch.
Der öffentliche Nahverkehr wehrt sich gegen höhere Kosten für die Nutzung des Schienennetzes in Deutschland. Der Bundesverband Schienennahverkehr teilte mit, Anfang der Woche Klage gegen den Trassenpreisbescheid der Bundesnetzagentur für 2026 eingereicht zu haben. "An der Klage beteiligen sich über 40 Eisenbahnverkehrsunternehmen." Das Vorgehen sei mit allen Bundesländern abgestimmt, Bayern habe sich der Klage beim Verwaltungsgericht Köln angeschlossen.
Hintergrund ist eine Entscheidung der Bonner Netzagentur aus dem Juli. Demnach muss das Trassenpreissystem neu berechnet werden. Auf den Nahverkehr kommen rückwirkend für 2026 Kostensteigerungen von neun Prozent und damit eine Nachzahlung von 400 Millionen Euro zu. Diese Summe überfordere die Unternehmen und Länder, so der Bundesverband. Außerdem stehe dahinter ein wenig transparentes Berechnungsverfahren.
Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor die Trassenpreisbremse für den Nahverkehr in Deutschland als rechtswidrig eingestuft und damit gekippt. Der Bund hat eine Reform des Trassenpreissystems in Aussicht gestellt. Viele Unternehmen in der Branche kritisieren, dass diese immer noch nicht vorliegt.
Der Bundesverband Schienennahverkehr betonte, die eigenen Erfolgsaussichten vor Gericht als "sehr gut" einzuschätzen. "Diese Preissprünge und Nachzahlungen konnte niemand einkalkulieren, und sie bringen die Unternehmen nun in eine betriebswirtschaftliche Bredouille", sagte Verbandspräsident Peter Panitz. Im schlimmsten Fall müssten die jetzigen Angebote auf den Prüfstand und ausgedünnt werden. Auch die Anschaffung neuer Fahrzeuge wäre dann gefährdet.
Verfahren könnte dauern
Das Verfahren beim Verwaltungsgericht könnte sich über mehrere Jahre hinziehen. Die betroffenen Verkehrsunternehmen setzen aber auf einen sogenannten einstweiligen Rechtsschutz, der eine aufschiebende Wirkung hätte. Gibt das Gericht diesem Antrag statt, würden die alten Entgelte gelten und die Entscheidung der Netzagentur zunächst nicht umgesetzt werden.
Dem Verband zufolge ist auch für 2027 keine Besserung in Sicht. Basierend auf dem Antrag der Bahn-Infrastrukturtochter DB InfraGO, die die Nutzung des maroden Schienennetzes organisiert, ergeben sich für 2027 Steigerungsraten von durchschnittlich 7,8 Prozent für den Nahverkehr.
Wegen der Trassenpreisbremse für den Nahverkehr hatten der Fern- und Güterverkehr lange zu viel gezahlt. Das soll nun geändert werden. Der Fernverkehr kann für 2026 mit einer Absenkung um 17 Prozent rechnen, der Güterverkehr um zwölf Prozent. Die Entgelte für 2025 will die Netzagentur ebenfalls überprüfen.