Hanfpflanze nicht zugelassenUrteil: Kein Bio-Label für Produkte mit CBD

Lebensmittel mit Cannabidiol (CBD) können in der EU nicht für den Bio-Landbau zertifiziert werden.
Denn das könne die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährden, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Der aus den Blättern oder Blüten der Hanfpflanze gewonnene Stoff ist nicht als Lebensmittel zur Vermarktung zugelassen. (Az. C-495/25)
Produkte damit werden aber häufig als Aromaöl oder Kosmetik verkauft. Anders als THC wirkt CBD nicht berauschend. Am Gerichtshof ging es um einen Streit aus Frankreich. Dort entschieden die Behörden, dass Produkte auf CBD-Basis und mit CBD angereicherte Lebensmittel nicht für den ökologischen Landbau zertifiziert werden dürften. CBD dürfe in solchen Lebensmitteln nicht enthalten sein. Dagegen klagte der Berufsverband für Hanf.
Das französische Gericht bat den EuGH um Klarstellung. Dieser erklärte nun, dass CBD nicht für den biologischen Landbau zertifiziert werden könne, solange seine Vermarktung nicht zugelassen ist. Das gilt auch dann, wenn die Produkte außerhalb der EU verkauft werden sollen. Im konkreten Rechtsstreit entscheidet nun das französische Gericht. Es muss sich dabei am EuGH-Urteil orientieren.