In der Schwangerschaftsberatung tätig Urteil: Katholischer Verband durfte Sozialpädagogin nicht wegen Kirchenaustritts kündigen

Ein katholischer Frauen- und Fachverband aus Hessen hätte eine Sozialpädagogin in der Schwangerschaftsberatung nicht wegen ihres Kirchenaustritts kündigen dürfen.
Ein katholischer Frauen- und Fachverband aus Hessen hätte eine Sozialpädagogin in der Schwangerschaftsberatung nicht wegen ihres Kirchenaustritts kündigen dürfen. Wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag entschied, war die Kündigung unzulässig, weil der kirchliche Arbeitgeber auf gleichen Stellen auch Menschen beschäftigte, die nicht Mitglied der Kirche waren. Die Frau sei ungerechtfertigt wegen ihrer Religion benachteiligt worden.
Die Frau war laut Gericht seit 2006 auf ihrer Position tätig. 2013 sei sie aus der katholischen Kirche ausgetreten, woraufhin ihr Arbeitgeber wenige Jahre später erfolglos versucht habe, sie von einem Wiedereintritt zu überzeugen. 2019 sei schließlich die Kündigung gefolgt.
Zu dem Zeitpunkt seien in der Schwangerschaftsberatung aber auch zwei Beschäftigte tätig gewesen, die nicht der katholischen Kirsche angehörten. Ebenso sei für die Tätigkeit als Sozialpädagogin keine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche notwendig, befand das Gericht.
Laut Urteil folgte aus dem Kirchenaustritt nicht, dass die Frau die Schwangerschaftsberatung künftig nicht mehr gemäß den Anforderungen ihres Arbeitgebers erbringen konnte. Durch den Erfolg vor Gericht wurden laut Bundesarbeitsgericht unter anderem eine Unwirksamkeit der Kündigung und Entschädigungsansprüche für die Frau bestätigt.