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SachsenAbwahlverfahren gegen Freibergs Oberbürgermeister gestartet

05.11.2026, 17:25 Uhr
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(Foto: Sebastian Willnow/dpa)

Freibergs Stadtrat verliert die Geduld mit Oberbürgermeister Preißler. Mit großer Mehrheit hat der Rat ein Abwahlverfahren auf den Weg gebracht. Nun müssen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden.

Freiberg (dpa/sn) - Die Bürger von Freiberg sollen am 31. Januar über die Zukunft ihres umstrittenen Oberbürgermeisters Philipp Preißler entscheiden. Der Stadtrat hat dazu mit großer Mehrheit ein Abwahlverfahren auf den Weg gebracht. Die Abstimmung musste laut Gesetz ohne vorherige Aussprache erfolgen. Zudem war eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegenstimmen gab es laut einer Stadtsprecherin keine, lediglich zwei Enthaltungen.

Preißler war vor einem Jahr als Kandidat der Freien Wähler zum neuen Oberbürgermeister der rund 41.000 Einwohner zählenden Stadt im Landkreis Mittelsachsen gewählt worden. Wegen einer Anfechtung der Wahl hatte er das Amt aber erst diesen Sommer antreten können.

In der Beschlussvorlage des Stadtrats heißt es, dass er nach der Vereidigung Anfang Juli den Kontakt zur Stadtverwaltung abgebrochen habe und seinen Pflichten als Oberbürgermeister nicht nachgekommen sei. Außerdem wird gegen ihn ermittelt, weil er in einem Leipziger Hotel randaliert und Polizisten angegriffen haben soll. Aktuell läuft gegen Preißler auch ein Disziplinarverfahren. Landrat Sven Krüger (parteilos) hat ihm angesichts der Umstände verboten, seinen Dienst weiter auszuüben.

Entscheidung liegt nun in der Hand der Bürger

Die Abwahl wurde im Stadtrat von den Freien Wählern beantragt, die ihn einst ins Rennen um das Oberbürgermeisteramt geschickt hatten. Mit dem Schritt soll die aktuelle Hängepartie beendet werden. Auch muss die Stadt Preißler trotz Dienstverbots den Angaben zufolge bislang weiter die vollen Bezüge zahlen. Die Chance, sich vor der Stadtratssitzung zu einer möglichen Abwahl zu äußern, habe er ungenutzt verstreichen lassen, hieß es.

Das weitere Schicksal Preißlers und der Stadt liegt nun in den Händen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Um die Abwahl zu bestätigen, zählt am 31. Januar nicht allein die Mehrheit der Ja-Stimmen. Es müssen auch mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten für die Abwahl stimmen.

Quelle: dpa

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