"Skandal der Sonderklasse"Österreich: Teilfreispruch eines mutmaßlichen Neonazis löst Kontroversen aus

Der Teilfreispruch eines mutmaßlichen Neonazis hat in Österreich eine heftige Kontroverse ausgelöst.
Der Teilfreispruch eines mutmaßlichen Neonazis hat in Österreich eine heftige Kontroverse ausgelöst. Die NS-Opferorganisation Mauthausen Komitee bezeichnete das Urteil eines Wiener Gerichts gegen einen 42-Jährigen am Mittwoch als "Skandal der Sonderklasse". Die Staatsanwaltschaft erklärte, Berufung eingelegt zu haben.
Das Gericht hatte das mutmaßliche Mitglied der rechtsextremen Gruppe "Unsterblich" zuvor lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Freigesprochen wurde der Angeklagte jedoch von Vorwürfen, bei Sportveranstaltungen wiederholt Kleidung mit verbotenen Nazi-Symbolen getragen und Propagandamaterial besessen zu haben.
"Die Verhandlungsführung und der Freispruch sind ein Skandal der Sonderklasse", erklärte der Vorsitzende des Mauthausen Komitees Österreich (MKÖ), Willi Mernyi. "Mit Inkompetenz allein kann man das nicht erklären: Offenbar ist der Rechtsruck in Teilen der Justiz angekommen." Das Komitee setzt sich in Österreich für die Aufarbeitung der Shoah ein. Laut der österreichischen Nachrichtenagentur APA war der Angeklagte bereits 2022 wegen verbotener Nazi-Symbole verurteilt worden. Selbst sein Anwalt rechnete demnach mit einer Verurteilung.
Die Gruppe "Unsterblich" ist ein ehemaliger Fanclub des Fußballvereins Wiener Austria und bekannt für ihre Verbindungen in neonazistische Kreise. Seit 2013 hat die Gruppe ihren Status als Fanclub jedoch verloren, die Mitglieder haben in Wien und anderen österreichischen Städten Stadionverbot.
Österreich, das Geburtsland von Adolf Hitler, ringt seit Jahrzehnten mit seiner nationalsozialistischen Vergangenheit. Die rechtspopulistische FPÖ, gegründet von ehemaligen Nazis, wurde bei der Wahl 2024 erstmals stärkste Kraft, scheiterte jedoch bei der Regierungsbildung. Im Rahmen von Koalitionen ist sie jedoch in fünf der neun Landesregierungen vertreten.