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ThüringenThüringen regelt Handynutzung an Schulen neu

06.11.2026, 07:39 Uhr
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Sollten Schüler Handys, Tablets und Smartwatches an weiterführenden Schulen nutzen dürfen? In Thüringen gibt es jetzt einheitliche Vorgaben dazu. Dabei spielt auch das Alter der Schüler eine Rolle.

Erfurt (dpa/th) - Thüringen regelt die private Nutzung von Handys, Tablets und Smartwatches an weiterführenden Schulen neu. Die staatlichen Einrichtungen erhielten einen landeseinheitlichen Rahmen, was in der Haus- oder Nutzungsordnung geregelt werden müsse, teilte das Bildungsministerium mit. Dabei soll auch nach dem Alter der Schülerinnen und Schüler unterschieden werden.

"Ein Zwölfjähriger braucht andere Regeln als eine Abiturientin. Bis zur neunten Klasse steht für mich der Schutz im Vordergrund, danach wächst mit dem Alter auch die Eigenverantwortung", erklärte Bildungsminister Christian Tischner (CDU). "Eines gilt für alle: Im Unterricht gehört die Aufmerksamkeit dem Lernen und nicht dem Display."

In den Schulen bleibt die private Nutzung den Angaben zufolge untersagt, sofern die Schulen nicht ausdrücklich Ausnahmen regeln oder Lehrkräfte die Geräte nicht in den Unterricht einbinden. In der Haus- oder Nutzungsordnung soll beispielsweise auch festgelegt werden, welche Konsequenzen Verstöße gegen die Regeln haben.

Strengere Regeln an Grundschulen

Nach einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) sollen sich die Schulen im Laufe dieses Schuljahres damit auseinandersetzen, wie sie die Vorgaben konkret umsetzen. Geplant ist demnach, dass sie ab dem Schuljahr 2027/28 Wirkung entfalten.

An den Grundschulen sowie den Gemeinschafts- und Förderschulen mit Primarstufe gelten bereits strengere Vorgaben. Dort ist die private Nutzung auch in den Pausen und im Hort untersagt.

Quelle: dpa

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