Niedersachsen & BremenAfD und Innenministerin wegen Wahlausschlüssen im Clinch

Vier Kandidaten der AfD dürfen bei den Kommunalwahlen am Sonntag nicht antreten. Die Partei ist empört – Innenministerin Behrens sieht darin hingegen einen Schutz der Demokratie.
Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens hat den Ausschluss mehrerer AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen verteidigt. Die Demokratie werde von innen und von außen angegriffen, sagte die SPD-Politikerin im Landtag. "Deswegen müssen wir unsere Demokratie verteidigen, und das können wir auch."
Niedersachsen nutze alle Instrumente der Wehrhaftigkeit gegen mutmaßliche Verfassungsfeinde, betonte Behrens. "Und zu den mutmaßlichen Verfassungsfeinden gehört die AfD. Sie wird in Niedersachsen, wie auch in vielen anderen Bundesländern, wegen ihrer teils extremistischen Gesinnung durch den Verfassungsschutz beobachtet. Und die AfD gehört zum Phänomenbereich des Rechtsextremismus."
Der Verfassungsschutz hat die AfD Niedersachsen als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft, die AfD wehrt sich juristisch dagegen.
Behrens sagte weiter, die AfD geriere sich zugleich gerne als Opfer des Staates, der Medien oder der Gerichte. Angesichts von mehr als 2.600 zugelassenen Kandidaturen der AfD bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen gegenüber lediglich 4 Ausschlüssen sei ihre Erzählung von einer großen Verschwörung aber nicht glaubwürdig: "Das ist faktenfrei."
Gewählt wird in Niedersachsens Kommunen am Sonntag.
AfD unterstellt Behrens "gelenkte Demokratie"
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Klaus Wichmann hatte Behrens zuvor einen "schmutzigen Trick" vorgeworfen, um dem Volk eine freie Wahl zu verwehren. "Frau Ministerin, Sie werden in die Geschichte eingehen als Gründungsmutter der gelenkten Demokratie. Pfui, Frau Behrens, pfui", sagte Wichmann.
Hintergrund sind sogenannte Verfassungstreue-Checks: Bei Kandidaten, an deren Verfassungstreue es Zweifel gab, konnten die kommunalen Wahlausschüsse eine Empfehlung der Kommunalaufsichtsbehörde anfordern – auf Kreisebene: beim Innenministerium. Die Entscheidung über die Zulassung trafen aber die Wahlausschüsse selbst.
Die CDU-Abgeordnete Birgit Butter sagte, die Demokratie müsse wehrhaft sein, es müssten aber auch strenge Regeln bei der Einschränkung der Wählbarkeit gelten. Wenn sich ein Ausschluss im Nachhinein als rechtswidrig erweisen sollte, "dann hätte die Landesregierung mit diesem Verfahren selbst Vertrauen in die Fairness unserer demokratischen Wahlen beschädigt", warnte Butter. Gegen den Wahlausschluss können die Betroffenen erst nach der Wahl vorgehen.