Politik

Zwei oder drei WahlgängeWie es nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt weitergeht

06.09.2026, 12:02 Uhr
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Der neue Landtag muss spätestens am 6. Oktober zusammenkommen. Die Wahl des neuen Ministerpräsidenten muss dann aber noch nicht stattfinden. (Foto: picture alliance/dpa)

Laut Umfragen könnte es im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt keine klaren Mehrheiten geben. In solchen Situationen hilft ein Blick in die Landesverfassung und in die Geschäftsordnung des Landtags.

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt könnte eine schwierige Regierungsbildung anstehen. Für den neuen Landtag gibt es hingegen klare Fristen. Die Wahl des Ministerpräsidenten steht jedoch nicht unter Zeitdruck.

Die erste Sitzung des neuen Parlaments muss spätestens am 30. Tag nach dem Wahltag stattfinden. Der 6. Oktober wäre damit der letztmögliche Termin. Die konstituierende Sitzung beruft der amtierende Landtagspräsident ein - in diesem Fall ist das der CDU-Politiker Gunnar Schellenberger. Geregelt ist dies alles im ersten Absatz des Artikels 45 der Landesverfassung.

In der ersten Sitzung des neuen Landtags führt laut Geschäftsordnung bis zur Wahl des Präsidenten der Alterspräsident den Vorsitz. Die stärkste Fraktion hat das Vorschlagsrecht für die Wahl eines Landtagspräsidenten oder einer -präsidentin. Scheitert der Kandidat im ersten Anlauf, können auch alle anderen Fraktionen Bewerberinnen und Bewerber ins Rennen schicken.

Dies regelt eine im April von CDU, SPD, FDP, Linkspartei und Grünen beschlossene Parlamentsreform. Damit wollten die Parteien chaotische Zustände wie bei der Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten im September 2024 verhindern, als die AfD als stärkste Fraktion zunächst auf dem Spitzenamt beharrte und erst eine Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD zur Aufgabe seiner Blockade von Anträgen und Abstimmungen zwang.

Zwei Wahlgänge bei der Wahl des Ministerpräsidenten - oder drei

Nach einer bereits 2020 beschlossenen Parlamentsreform haben die Fraktionen mehr Zeit für die Regierungsbildung. Die bis dahin geltende Frist von zwei Wochen für die Wahl des Ministerpräsidenten wurde gekippt. Die Landesverfassung schreibt im ersten Absatz des Artikels 65 lediglich vor, dass der Landtag den Ministerpräsidenten ohne Aussprache in geheimer Abstimmung wählt.

Programm-Tipp

In Sachsen-Anhalt wird heute ein neuer Landtag gewählt, RTL und ntv begleiten den Wahlabend ab 17.45 Uhr mit einer gemeinsamen Sondersendung mit Hochrechnungen, Live-Statements und Einschätzungen. ntv.de zeigt die Sendung im Livestream.

Zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags erhält. Erhält niemand auf Anhieb diese Mehrheit, findet innerhalb von sieben Tagen ein neuer Wahlgang statt. Kommt auch im zweiten Wahlgang die Wahl nicht mit der Mehrheit der Mitglieder zustande, stimmt der Landtag innerhalb von weiteren 14 Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode ab.

Lehnt der Landtag dies ab, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Gewählt ist dann, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bevor in Sachsen-Anhalt der Weg für eine Minderheitsregierung bereitet werden könnte, müsste also das Parlament zunächst über seine eigene Auflösung entscheiden.

Quelle: ntv.de, hvo/AFP

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