Politik

Stromkunden zahlen über UmlageWarum die Regierung fossile Kraftwerke mit Milliarden fördert

02.11.2026, 15:19 Uhr
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Die Kraftwerke sollen vor allem dann Strom liefern, wenn Wind- und Solaranlagen nicht genügend Energie erzeugen. (Foto: picture alliance/dpa)

Wind- und Sonnenenergie decken einen immer größeren Teil des Strombedarfs. Für Dunkelflauten braucht es in Zukunft trotzdem neue Gaskraftwerke, aber auch große Batteriespeicher und einen flexibleren Verbrauch. Die Bundesregierung setzt einen klaren Schwerpunkt - der ist umstritten.

Deutschland erzeugt immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien. In den ersten neun Monaten 2026 deckten diese nach Branchenangaben knapp 61 Prozent des Stromverbrauchs. Den größten Beitrag leisteten Wind- und Solaranlagen. Doch bei längeren Phasen mit wenig Wind und Sonnenschein müssen andere Anlagen einspringen. Zugleich sollen die Kohlekraftwerke spätestens 2038 abgeschaltet werden. Die Bundesregierung will deshalb zusätzliche Kraftwerke fördern, die unabhängig vom Wetter Strom liefern können. Grundlage ist das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), das im Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde.

Was ist geplant?

Die Bundesregierung fördert den Bau neuer Kraftwerke und Speicher. Betreiber erhalten dafür Geld, dass sie ihre Anlagen einsatzbereit halten, auch wenn sie gerade keinen Strom erzeugen. Damit sollen sich Investitionen in Anlagen lohnen, die nur zeitweise gebraucht werden.

Was wird ausgeschrieben?

In zwei Runden werden 2026 zunächst neun Gigawatt sogenannte reduzierte Leistung ausgeschrieben. Das entspricht ungefähr zehn Gigawatt tatsächlicher Kraftwerksleistung. Die Anlagen müssen mindestens zehn Stunden am Stück Strom mit mindestens 80 Prozent ihrer Leistung liefern können. Batteriespeicher müssen dies spätestens nach drei Stunden erneut leisten können. Diese Bedingungen begünstigen Gaskraftwerke, die längere Dunkelflauten überbrücken können. Grundsätzlich kommen aber auch andere Technologien sowie neue Gaskraftwerke an bisherigen Kohlekraftwerksstandorten infrage.

Die erste Ausschreibungsrunde über 4,5 Gigawatt endete am 8. September 2026 und war deutlich überzeichnet. Die Zuschläge werden am Dienstag veröffentlicht. Die zweite Runde über weitere 4,5 Gigawatt soll am 10. November bekannt gemacht werden. Unternehmen können ihre Gebote bis zum 29. Dezember abgeben.

Im Mai 2027 werden zusätzlich zwei Gigawatt neue Kraftwerks- und Speicherleistung ausgeschrieben. Dann entfällt die Zehn-Stunden-Regel. Das verbessert die Chancen von Batteriespeichern, die Strom nur für kürzere Zeit liefern können. Weitere Ausschreibungen Ende 2027 und 2029 stehen auch bestehenden Anlagen sowie Industriebetrieben offen, die ihren Stromverbrauch bei Bedarf senken können. Sie sollen den verbleibenden Bedarf für 2031 decken. Ihr Umfang steht noch nicht fest.

Geld für Kapazitäten statt für Strom?

Die Kraftwerke sollen vor allem dann Strom liefern, wenn Wind- und Solaranlagen nicht genügend Energie erzeugen. Weil sie deshalb möglicherweise nur selten gebraucht werden, könnten sich die hohen Investitionen allein durch den Stromverkauf nicht rechnen. Die Betreiber erhalten daher über 15 Jahre eine jährliche Vergütung für die Bereithaltung ihrer Leistung. Die Bundesnetzagentur vergibt die Zuschläge grundsätzlich an die günstigsten zulässigen Bieter. Der Höchstpreis liegt bei 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr.

Was kostet das?

Die EU-Kommission hat die Förderung im September genehmigt und schätzt die Gesamtkosten des Fördermechanismus auf 15,6 bis 35,2 Milliarden Euro für die Jahre 2031 bis 2045. Die tatsächlichen Ausgaben hängen von den Ausschreibungsergebnissen ab. Ab 2031 sollen die Kosten über eine Umlage finanziert werden, die letztlich die Stromkunden tragen. Dann müssen die ersten geförderten Kraftwerke einsatzbereit sein. Wie hoch sie ausfällt und wie sie berechnet wird, soll ein weiteres Gesetz regeln, das die Bundesregierung 2027 auf den Weg bringen will.

Wo sollen neue Kraftwerke entstehen?

Bevorzugt werden Standorte im sogenannten netztechnischen Süden, zu dem auch Nordrhein-Westfalen und Hessen zählen. Bei der Vergabe werden zunächst die günstigsten Angebote für Kraftwerke im Norden bis zu einem Drittel des Ausschreibungsvolumens berücksichtigt. Danach werden Angebote für Kraftwerke im netztechnischen Süden rechnerisch um 16.000 Euro je Megawatt und Jahr günstiger bewertet. Das verbessert ihre Chancen auf einen Zuschlag.

Warum ist das umstritten?

Kritiker befürchten, dass vor allem große Energiekonzerne und Betreiber von Gaskraftwerken profitieren. Zwar sind die Ausschreibungen grundsätzlich technologieoffen, doch die Vorgabe einer Stromlieferung über mindestens zehn Stunden erschwert etwa Batteriespeichern die Teilnahme. Zudem bleibt Deutschland zunächst auf fossiles Erdgas angewiesen. Neue Gaskraftwerke müssen später auf Wasserstoff umgestellt werden können und bei 15-jähriger Förderung ab 2046 klimaneutral betrieben werden.

Umstritten ist auch, ob ein schnellerer Ausbau von Stromspeichern und Netzen sowie ein flexiblerer Stromverbrauch den Bedarf an teuren Reservekapazitäten nicht verringern könnten. Die Bundesregierung hält zusätzliche steuerbare Kraftwerke dagegen für unverzichtbar, um die Stromversorgung auch bei längeren Dunkelflauten zu sichern.

Quelle: ntv.de, dsc/rts

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