Politik

Mehr Spielraum für BND und BfVSchwarz-Rot einigt sich auf neue Befugnisse für Geheimdienste

07.11.2026, 10:49 Uhr
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Der BND muss heimliche Wohnungszutritte vorab genehmigen lassen. (Foto: picture alliance/dpa)

Deutschlands Geheimdienste sollen künftig deutlich mehr dürfen. Von heimlichen Wohnungszutritten bis zur Sicherung von Telefon- und Internetdaten: Schwarz-Rot einigt sich auf eine Reform für BND und Verfassungsschutz. Doch für die Eingriffe bleiben Hürden.

Union und SPD haben sich auf weitreichende neue Befugnisse für Geheimdienste geeinigt. Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll auch im Inland heimlich Wohnungen betreten dürfen, wie aus dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts hervorgeht, der dem Portal Politico vorlag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll kriminelle Netzwerke stärker ins Visier nehmen dürfen, wenn diese Extremisten oder andere vom Verfassungsschutz beobachtete Akteure unterstützen.

Konkret darf der BND Wohnungen betreten, um geheimdienstliche Maßnahmen vorzubereiten oder auszuführen. Für Wohnungen in Deutschland und für Wohnungen deutscher Staatsbürger im Ausland gelten dabei besondere Hürden. Der BND muss das Betreten ausdrücklich anordnen und die Maßnahme vorab vom Unabhängigen Kontrollrat prüfen lassen.

Das BfV bekommt mehr Spielraum im Kampf gegen den Extremismus. Der Inlandsgeheimdienst darf künftig auch Strukturen der organisierten Kriminalität durchleuchten, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass beobachtete Akteure von ihnen unterstützt werden. Hintergrund ist laut Union und SPD, dass staatliche oder extremistische Akteure sogenannte "Low-Level-Agenten" oder "Crime as a Service"-Angebote nutzen.

Auch bei Telefon- und Internetdaten bekommen BND und BfV ein neues Instrument. Die Dienste können Telekommunikationsanbieter künftig anweisen, bereits vorhandene Verkehrsdaten vorübergehend zu speichern. Das soll möglich sein, wenn es bereits konkrete Anhaltspunkte gibt, dass die Daten für die Arbeit des Dienstes relevant werden könnten, die rechtlichen Voraussetzungen fürs Speichern aber noch nicht vollständig erfüllt sind. Auf die eingefrorenen Daten dürfen die Geheimdienste deshalb nicht automatisch zugreifen. Dafür brauchen sie anschließend ein gesondertes Auskunftsersuchen. Beim BND darf die Sicherung grundsätzlich höchstens drei Monate dauern.

Quelle: ntv.de, mwa/AFP

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