Kabinett beschließt EinsetzungPflegekommission soll große Strukturreform schnell anschieben

Nach der kurzfristigen Stabilisierung der Pflegefinanzen will die Bundesregierung die nächsten Schritte gehen. Eine Kommission soll Vorschläge für eine nachhaltige Strukturreform ausarbeiten. In wenigen Monaten sollen die Ergebnisse vorliegen.
Die Bundesregierung hat eine Kommission aus Gesundheitsexperten, Juristen und Volkswirten eingesetzt, die Vorschläge für eine tiefgreifende Pflegereform erarbeiten soll. Laut Kabinettsbeschluss sollen die 13 Expertinnen und Experten Ende Januar erste Vorschläge präsentieren. Die neue Pflegereform soll dann zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
"Die Kosten laufen aus dem Ruder - und gleichzeitig bekommen Menschen zu oft nicht genau die Versorgung, die sie brauchen", sagte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann. Die Koalition müsse also dafür sorgen, dass Pflege bezahlbar bleibe und dort ankomme, wo sie benötigt wird.
Auf drei Seiten beschreibt die Vorlage den "Arbeitsauftrag mit Zeitplan" der Pflegestrukturkommission. Den Vorsitz übernehmen die Berliner Juristin Gabriele Kuhn-Zuber und der ehemalige Caritas-Generalsekretär Georg Cremer haben. Im September hatte die Koalition nach Verhandlungen bis kurz vor dem Kabinettstermin erste Schritte auf den Weg gebracht; das Gesetz soll vor allem die Pflegefinanzen kurzfristig stabil halten. Geplant ist etwa ein Anstieg der Beitragssätze für Kinderlose zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte. Die Kommission soll eine zweite, weit größere Strukturreform vorbereiten.
Beauftragt werden die Expertinnen und Experten damit, "konkrete, umsetzbare Vorschläge zur kurz-, mittel- und langfristigen, nachhaltigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung" vorzulegen. Das Ziel soll "eine gute Balance zwischen Eigenvorsorge und solidarischer Absicherung" sein. Die Pflegefinanzen stehen unter anderem wegen des immer stärkeren Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen unter Druck.
Eine Begrenzung der Eigenanteile soll geprüft werden - ebenso eine Ergänzung durch Kapitaldeckungselemente in der Pflege. Dies erinnert an die geplante Kapitalsäule in der Rentenversicherung. Auch in Zukunft sollen die Menschen über "eine angemessene Teilabsicherung für den Pflegefall" verfügen, heißt es. Eine Vollabsicherung für den Pflegefall ist damit weiter nicht vorgesehen. Jüngere Generationen sollen mit der Finanzierung "nicht überfordert" werden. Zusätzliche private Absicherung soll möglichst "attraktiver" werden.
Etwas vage bleibt der Auftrag: "Die Kommission wird Modelle für verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen prüfen und Vorschläge machen. Das beinhaltet Vorschläge innerhalb und außerhalb des Systems der Pflegeversicherungen."
