Politik

"Antisemitismus und Enteignung"Ministerin Reiche muss Instagram-Post über Linke löschen

15.10.2026, 17:04 Uhr
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Katherina Reiche kann sich weiter als Parteipolitikerin und Privatperson über die Linke äußern. (Foto: picture alliance/dpa)

Wirtschaftsministerin Reiche behauptet in einem Instagram-Video über die Linke, dass die Partei "Antisemitismus offen lebt". Der Beitrag erscheint auf dem offiziellen Kanal ihres Ministeriums. Dagegen klagt die Linke in Karlsruhe - und hat zumindest vorläufig Erfolg.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche muss einen Beitrag auf Instagram über die Linkspartei vorläufig vom Profil ihres Ministeriums entfernen. Ein Eilantrag der Linken hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg, wie dieses in Karlsruhe mitteilte. CDU-Politikerin Reiche sprach in dem Video über eine Partei, "die Antisemitismus offen lebt".

Der Beitrag war am 24. September kurz nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin auf der offiziellen Instagram-Seite des Ministeriums unter dem Titel "Antisemitismus und Enteignung gefährden Deutschland und die Wirtschaft" veröffentlicht worden. Die Linkspartei klagte und stellte außerdem einen Eilantrag mit dem Ziel, dass das Video vorläufig entfernt werden muss. Damit hatte die Partei nun Erfolg. Das Ministerium teilte daraufhin mit: "Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun prüfen und die Konsequenzen selbstverständlich umsetzen."

Konkret hatte Reiche in dem Video gesagt: "Und dass sich jetzt eine Partei anschickt, hier in Berlin, sich nicht schämt, über Enteignung nicht nur zu sprechen, sondern ins Programm zu schreiben, die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht, jüdisches Leben bekämpft, die die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt, ist nicht nur gefährlich für die Hauptstadt, ist gefährlich für den Investitionsstandort Deutschland, weil wir Kapital brauchen und nicht abschrecken dürfen, weil wir internationale Investoren brauchen und sie nicht abschrecken dürfen. Und weil wir nicht an die Grundfesten unserer sozialen Marktwirtschaft, nämlich den Schutz von Privateigentum, rütteln dürfen."

Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Das geschah allerdings nicht. Die Partei wandte sich mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Letzterer hatte nun Erfolg. Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache - längstens aber für die Dauer von sechs Monaten - löschen, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.

Gleichberechtigungsgebot verletzt?

Erginge diese einstweilige Anordnung des Gerichts nicht, aber hätte die Organklage später Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende Verbreitung womöglich ein "schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb", begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.

Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen dann nicht gehindert. Außerdem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage, ob die streitigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Entscheidung erging mit 6:2 Richterstimmen.

In dem Antrag der Linken hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig "einseitig und parteipolitisch" geäußert und sei "Teil einer systematischen Kampagne" der CDU gegen die Linke.

Linke spricht von "Schmutzkampagne"

"Die großangelegte Kampagne von CDU-Ministern gegen Die Linke fällt gerade wie ein Kartenhaus in sich zusammen", sagte der Bundesgeschäftsführer der Linken, Janis Ehling, dem "Spiegel". "Statt ihr Amt für eine sachliche politische Auseinandersetzung zu nutzen, haben sie versucht, Die Linke mit gezielten Unterstellungen zu diskreditieren. Dass Minister ihre politische Macht für eine solche Schmutzkampagne missbrauchen, ist zutiefst schäbig und wirft ernste Fragen über ihr Amtsverständnis auf."

Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute "Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen".

Auch Reiches Anwältinnen und Anwälte argumentieren in einer Erwiderung mit dem Bezug zur Wirtschaft. "Verfolgt die Bundesregierung also das Ziel, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern und privates sowie internationales Kapital für den Wirtschaftsstandort zu mobilisieren, gehört es grundsätzlich auch zu ihrer Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, dieses Ziel zu erläutern und die Öffentlichkeit über Entwicklungen zu informieren, die sie als Gefahren für die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen bewertet", heißt es in dem Schriftsatz von Schertz Bergmann.

Auch andere Politiker bekamen Post von Anwälten

In Bezug auf den Antisemitismus-Vorwurf verweist die Kanzlei auf eine "seit Jahren bestehende und im Jahr 2026 erneut zugespitzte öffentliche Auseinandersetzung über den Umgang des Berliner Landesverbandes der Antragstellerin mit antisemitischen Positionen und Vorfällen". Auch hier sei Wirtschafts-Bezug gegeben. So heißt es in dem Schreiben unter anderem: "Die Auseinandersetzung um Antisemitismus und die Sicherheit jüdischen Lebens hat damit zugleich eine erhebliche wirtschaftliche Standortdimension: Die internationale Attraktivität Berlins als Hauptstadt des Investitionsstandorts Deutschland beruht gerade auch auf ihrer Wahrnehmung als weltoffener und sicherer Ort für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion."

Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke deutlich stärkste Kraft geworden. Die Partei geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige haben danach ihre Beiträge gelöscht, andere nicht.

Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts war aus Sicht der Linken nötig, um weitere Beeinträchtigungen zu unterbinden, insbesondere in der aktuellen Phase einer möglichen Koalitionsbildung. "Bezüglich der laufenden Regierungsbildung in Berlin könnte ein irreparabler Schaden drohen", heißt es in dem Antrag.

Quelle: ntv.de, dsc/AFP/dpa

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