"D-you" soll Alltag erleichternBundestag segnet Personalausweis fürs Smartphone ab

Die Digitalisierung geht in Deutschland voran. Der Bundestag verabschiedet die Einführung der "d-you"-App, also eine digitale Brieftasche, die im kommenden Jahr eingeführt werden. Doch ein Faktor ist derzeit noch ein Problem.
Der Bundestag hat den Weg für die Einführung der digitalen Brieftasche freigemacht, die Bürgerinnen und Bürger künftig den Nachweis ihrer Identität per Smartphone ermöglichen soll - etwa um ihr Alter zu belegen oder einen Vertrag abzuschließen. Ab 2027 solle das Smartphone "zum sicheren und bequemen Ausweis für den Alltag" werden, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. Schritt für Schritt sollen andere Identitätsnachweise wie der Führerschein dazukommen. Eine Herausforderung bleibt allerdings die bislang noch geringe Bekanntheit des Projekts.
Im Bundestag stimmte im Laufe des Tages die Parlamentsmehrheit von Union und SPD für den Entwurf der Bundesregierung zum sogenannten Digitale Identitätengesetz. Die Fraktionen von AfD, Grünen und Linken votierten dagegen. Ziel des Gesetzes ist, dass Bürger künftig ihre Identität per Smartphone nachweisen können, wobei die Nutzung freiwillig bleibt. Außerdem sollen auch die Verwaltung digitaler Dokumente und elektronische Signaturen möglich sein.
Zudem wurden Maßnahmen beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger von Bürokratie entlasten sollen. So sollen ältere Menschen künftig keinen neuen Personalausweis mehr beantragen müssen: Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, soll diesen unbegrenzt weiterverwenden dürfen. Die übliche Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der Gültigkeit nach zehn Jahren fällt weg. Zudem müssen Reisepassinhaber bei einem Umzug künftig nicht mehr zum Amt, um den Wohnort im Pass umtragen lassen. Der Pass gilt weiter, auch wenn der alte Wohnort noch drinsteht.
Startschuss für die digitale Brieftasche, die in der EU länderübergreifend EUDI-Wallet heißt und in Deutschland auch den Namen d-you trägt, soll der Januar 2027 sein. Das Gesetz muss vorher allerdings noch durch den Bundesrat. Der Handelsverband HDE begrüßte den Bundestagsbeschluss als "wichtigen Schritt". Entscheidend für den Erfolg der digitalen Brieftasche werde jedoch sein, "dass sie im Alltag einen echten Mehrwert bietet und von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann".
Immer noch ein Nischen-Projekt
Laut einer vom Digitalverband Bitkom veröffentlichten Umfrage sind die Deutschen mehrheitlich offen für die Nutzung der digitalen Brieftasche. Demnach geben insgesamt 53 Prozent der Befragten an, die EUDI-Wallet "auf jeden Fall" oder "eher schon" nutzen zu wollen. Jeweils 21 Prozent wollen dies demnach "auf keinen Fall" oder "eher nicht" tun; die restlichen fünf Prozent machten keine konkreten Angaben.
Eine Hürde für die Nutzung bleibt laut Bitkom aber die weiterhin geringe Bekanntheit des Projekts: Mit 46 Prozent der Befragten habe fast die Hälfte der Deutschen noch nie von der EUDI-Wallet gehört, erklärte der Digitalverband. Zu Jahresbeginn waren es demnach 52 Prozent. Für die aktuelle Umfrage wurden im August und September insgesamt 1004 Menschen ab 18 Jahren telefonisch befragt.
Nötig ist nach Auffassung des Digitalverbands daher eine bessere Aufklärung: "Bund, Länder und vor allem die Ämter und Behörden vor Ort müssen rasch und deutlich kommunizieren, welche konkreten Vorteile die Wallet-Nutzung den Menschen bringt", forderte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst.
"Einstieg so einfach wie möglich"
Digitalminister Wildberger bezeichnete es nach dem Bundestagsbeschluss als großen Vertrauensvorschuss, dass laut der Bitkom-Umfrage schon jetzt mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland die digitale Brieftasche nutzen wolle. "Wir wollen aber auch diejenigen überzeugen, die das Projekt noch nicht kennen", fügte er hinzu. "Dafür machen wir den Einstieg so einfach wie möglich", erklärte Wildberger. "Wir haben den kostenlosen PIN-Rücksetzdienst für den Personalausweis wieder auf den Weg gebracht: Niemand soll mehr aufs Amt müssen, nur um seine Wallet zu aktivieren."
Der Dienst richtet sich an diejenigen, die den bei der Ausweisbeantragung ausgehändigten PIN-Brief nicht mehr auffinden oder eine selbst gewählte, sechsstellige PIN für den Online-Ausweis vergessen haben. Sie können nun online wieder einen PIN-Rücksetzbrief bestellen, ohne dafür zum Bürgeramt zu müssen.
