Im Urlaub bestohlenSo schützt Sie die Hausratversicherung
Eine gute Hausratversicherung gilt nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch auf Reisen. Wir erklären, wo Sie die beste Police finden und in welchen Situationen sie ihnen weiterhilft.
Wenn Einbrecher in die Ferienwohnung einsteigen oder das Reisegepäck aus dem Auto geklaut wird, kann das die Urlaubsfreuden gehörig trüben. Gut, wenn Sie in solchen Fällen auf eine leistungsstarke Hausratversicherung zurückgreifen können. Im Rahmen der sogenannten Außenversicherung ist das Hab und Gut auch auf Reisen bei Einbruchdiebstahl versichert – und das auf der ganzen Welt.
Die Tarife bieten unterschiedliche Leistungsumfänge. Etwa was die Reisedauer angeht. Manche Policen decken nur Auslandsaufenthalte bis zu drei Monaten ab, andere zahlen auch wenn Sie sechs oder zwölf Monaten am Stück in einem anderen Land verbringen. Auch die Summe, bis zu der Auslandsschäden versichert sind, variiert. Üblicherweise ist nur ein Bruchteil der allgemeinen Deckungssumme versichert. Das macht Sinn, schließlich nimmt man nicht den gesamten Hausrat mit auf die Reise. Doch wo bei manchen schon bei zehn Prozent der Versicherungssumme Schluss ist, gehen andere bis zu 25 Prozent.
Grundsätzlich besteht im Urlaub in folgenden Situationen Versicherungsschutz:
● Jemand bricht in Ihr Urlaubsdomizil ein und stiehlt etwas. Die Hausratversicherung zahlt allerdings nur, wenn Sie Ihr Hotelzimmer oder Ferienhaus über Nacht und beim Verlassen abschließen. Außerdem muss es sich um einen echten Einbruchdiebstahl handeln: Ein einfacher Diebstahlschaden – etwa wenn das Reinigungspersonal etwas mitgehen lässt – wird nicht ersetzt.
● Sie werden auf der Straße ausgeraubt. Die Versicherung zahlt nur, wenn die Kriminellen gewaltsam vorgehen oder Ihnen zumindest Gewalt androhen. Bei Taschendiebstahl bleiben Sie dagegen auf dem Schaden sitzen.
● Ihr Auto wird aufgebrochen. Abhängig vom Tarif greift der Versicherungsschutz auch für Dachboxen sowie mit dem Fahrzeug verbundene, verschlossene Anhänger. Erbeuten die Diebe Geld, Wertsachen oder Elektrogeräte, zahlt die Versicherung normalerweise nicht. Welche Gegenstände im Einzelnen versichert sind und ob dieser Schutz weltweit gilt, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehm2en.
Darüber hinaus sollten Sie Folgendes beachten:
● Der maximale Entschädigungsbetrag ist bei Bargeld häufig auf 1000 Euro begrenzt. Bei Wertsachen wie Schmuck hängt der Schutz ebenfalls vom jeweiligen Tarif ab.
● Haben Sie in Ihrer eigenen Ferienwohnung dauerhaft Gegenstände aus Ihrem Haushalt deponiert, brauchen Sie dafür eine eigene Hausratversicherung.
● Damit die Schadensregulierung im Ernstfall reibungslos über die Bühne geht, ist es hilfreich, eine Auflistung aller wichtigen Gegenstände anzufertigen, die Sie in den Urlaub mitnehmen. Sie können auch einfach Ihren Kofferinhalt fotografieren.
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