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"Ehrenmord" von BerlinKein Sorgerecht für Sürücüs

20.12.2006, 20:03 Uhr

Die Familie der durch einen so genannten "Ehrenmord" getöteten Hatun Sürücü bekommt kein Sorgerecht für den Sohn des Opfers. Das entschied das Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg.

Die Familie der durch einen so genannten "Ehrenmord" getöteten Hatun Sürücü bekommt kein Sorgerecht für den Sohn des Opfers. Das Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg habe den Antrag der Schwester von Hatun Sürücü zurückgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Das Gericht war der Ansicht, dass eine Übertragung der Vormundschaft nicht dem Willen der getöteten Mutter entsprochen hätte. Der Junge lebt seit dem Verbrechen bei einer Pflegefamilie. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

Die Deutsch-Türkin war im Februar 2005 auf einer Straße in Berlin-Tempelhof von einem ihrer Brüder erschossen worden, weil die Familie ihren westlichen Lebensstil nicht akzeptierte. Der Todesschütze war im April dieses Jahres zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Zwei mitangeklagte Brüder wurden aus Mangel an Beweisen frei gesprochen. Die Schwester des Opfers hatte das Sorgerecht für ihren Neffen nach dem Strafprozess Ende April beantragt.

Hatun Sürücü