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Aussagen zur Visa-AffäreGuter Tag für Fischer

14.04.2005, 07:40 Uhr

Die umstrittenen Erlasse aus dem Jahr 1999 haben die Visa-Vergabe nicht missbrauchsanfälliger gemacht. Das sagte ein Mitarbeiter des Auswärtigen Amts vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss. In einem Schleuser-Prozess vor dem Landgericht Münster bezweifelte unterdessen ein früherer Diplomat die Bedeutung des "Volmer-Erlasses" für den massenhaften Visa-Missbrauch ukrainischer Bürger.

Die umstrittenen Erlasse aus dem Jahr 1999 haben die Visa-Vergabe nicht missbrauchsanfälliger gemacht. Das sagte ein Mitarbeiter des Auswärtigen Amts am Donnerstag vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Visa-Affäre.

Zudem seien die von der Opposition heftig kritisierten Visa-Erlasse wie auch Teile des so genannten Volmer-Erlasses eng mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt gewesen, sagte Stephan Grabherr, der ab Sommer 1997 als Referent im Visa-Referat tätig war.

Der Erlass vom 15. Oktober 1999 habe sich einzig und allein auf die vom ADAC angebotene Reiseschutzversicherung, den Carnet de Touriste (CdT), bezogen, so Grabherr. Es sei seitens seines Hauses davon ausgegangen worden, dass der ADAC und seine Partnerorganisationen die Antragsteller sorgfältig auswählten und sich alle notwendigen Unterlagen vorlegen ließen, um die Rückkehrbereitschaft festzustellen. Die Auslandsvertretungen seien darüber hinaus bei Missbrauchsverdacht nicht von ihrer Pflicht entbunden gewesen, den Reisezweck des Antragstellers zu überprüfen. Außerdem hätten die Antragsteller trotz CdT weiter persönlich bei den Auslandsbehörden vorstellig werden müssen.

Der Erlass vom Oktober 1999 gab vor, dass bei CdT-Inhabern "in der Regel auf die Vorlage von weiteren Unterlagen zum Zweck der Reise, zur Finanzierung sowie im Regelfall auf weitere Nachweise zur Rückkehrbereitschaft" verzichtet werden kann. Vorausgegangen war zudem ein Erlass im September desselben Jahres, wonach ein Visum nicht allein deswegen verweigert werden darf, weil die Bonität des Gastgebers durch die Ausländerbehörde in Deutschland nicht geprüft worden war. Außenminister Joschka Fischer selbst hatte eingeräumt, dass die Erlasse aus dem Herbst 1999 ein Fehler gewesen seien.

Grabherr betonte, der Erlass vom September 1999, den er als Referatsleiter gebilligt habe, sei eng mit dem Bundesinnenministerium "entwickelt und abgestimmt" worden. Auch der zweite Erlass habe auf einer breiten Basis der Ressorts des Bundes und der Länder beruht. Auch der Volmer-Erlass vom März 2000 sei in Teilen mit dem Innenministerium abgestimmt gewesen, seines Wissens jedoch nicht der umstrittene Satz "im Zweifel für die Reisefreiheit".

Der AA-Mitarbeiter wollte sich nicht festlegen, wer den Vorrang für die Reisefreiheit festgelegt habe und ob diese direkt vom ehemaligen Staatssekretär Ludger Volmer stammt. Der Zeuge räumte ein, dass es Beschwerden von Botschaften über den Erlass gegeben habe - neben Kiew etwa aus Moskau, Neu-Delhi und Eriwan. "Es waren mehrere", sagte Grabherr. Aber nur ein Teil davon habe sich auf den Vorrang der Reisefreiheit bezogen.

Der SPD-Obmann im Ausschuss, Olaf Scholz, zeigte sich überzeugt, dass die sachlichen Ausführungen des Zeugen dazu beitragen werden, die Aufregung in der Visa-Affäre zu reduzieren. Er vertrat die Ansicht, dass sich die Entscheidungen zur Visa-Vergabe der rot-grünen Bundesregierung in einer "Kontinuitätslinie" bewegt hätten, die schon vor 1998 und damit unter der alten Regierung begonnen hätten. Ähnlich äußerte sich Grünen-Obmann Jerzy Montag. CDU-Obmann Eckart von Klaeden wies diese Darstellung zurück. Die amtierende Bundesregierung habe die Reiseschutzversicherung mit dem CdT völlig umgewidmet und aus ihr einen generellen Nachweis für Reisezweck und Rückkehrbereitschaft des Antragstellers gemacht.

Die Union wirft Außenminister Fischer (Grüne) vor, durch eine liberalisierte Praxis bei der Visa-Vergabe einen massenhaften Missbrauch von deutschen Einreise-Visa ermöglicht und damit ein Einfallstor für Schleuser, Schwarzarbeiter und Zwangsprostituierte geöffnet zu haben. Diese Entwicklung führt die Union unter anderem auf den Volmer-Erlass zurück.

"Volmer-Klausel galt schon vor 2000"

In einem Schleuser-Prozess vor dem Landgericht Münster bezweifelte am Donnerstag ein früherer Diplomat der deutschen Botschaft in Kiew die Bedeutung des "Volmer-Erlasses" für den massenhaften Visa-Missbrauch ukrainischer Bürger. Die umstrittene Passage "in dubio pro libertate" (im Zweifel für die [Reise-] Freiheit) habe bereits vor dem Erlass gegolten und sei auch angewandt worden, sagte der frühere Leiter der Notenstelle der Botschaft, Christian Nesyt als Zeuge aus. "Das war schon immer so und ist heute auch noch so."

Nach der Vernehmung von insgesamt vier Zeugen aus dem AA soll am Abend in nicht-öffentlicher Sitzung geklärt werden, ob die Aussage Außenminister Joschka Fischers (Grüne) am 25. April im Fernsehen übertragen wird. Vertreter von Union und Koalition äußerten sich in einer Sitzungspause optimistisch über einen Kompromiss. Als wahrscheinlich gilt, dass neben eine TV-Aussage Fischers, auch für andere Zeugen, etwa für Ex-Staatsminister Ludger Volmer kommende Woche, eine TV-Übertragung ermöglicht wird.

Visa-Affäre