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Visa-AffäreDas Urteil, mit dem alles begann

14.04.2005, 17:41 Uhr

Ein spektakuläres Urteil in einem Prozess am Kölner Landgericht gegen einen ukrainischen Schleuser brachte am 9. Februar 2004 die Visa-Affäre ins Rollen.

Ein spektakuläres Urteil in einem Prozess am Kölner Landgericht gegen einen ukrainischen Schleuser brachte am 9. Februar 2004 die Visa-Affäre ins Rollen. Im Folgenden fassen wir das 347 Seiten lange Urteil zusammen. Die Zitate stammen aus dem Urteil.

Der 1964 in der Ukraine geborene und in Deutschland lebende Anatoli B. wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schleusens in 21 Fällen zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Insgesamt hatte er Einladungen für 10.000 Personen besorgt. Normalerweise hätte das Strafmaß nach Ansicht der Kammer bei acht Jahren gelegen. Er erhielt jedoch Strafmilderung. B. war am 14. Mai 2002 festgenommen worden. Gegen seine Schleuserbande wurde bereits seit Mai 2001 ermittelt.

DIE TAT: Um seine finanziellen Verhältnisse zu verbessern, beschloss der studierte Mathematiker B., der in Deutschland von Sozialhilfe lebte, Geschäfte mit Einladungen zu machen und ukrainische Staatsbürger nach Deutschland zu schleusen. Anfang 2001 schloss sich B. mit elf weiteren Personen, darunter seine Ehefrau, zu einer Bande zusammen. Insgesamt waren für B., der im Internet die Adresse www.visafabrik.de unterhielt, 300 bis 500 Leute als Einlader tätig.

Als im Jahr 2001 die Nachfrage ständig stieg, gründete die Bande rund 35 Scheinfirmen, mit deren Hilfe Besuchergruppen von bis zu 50 Personen eingeladen werden konnten. Das Geschäft war so erfolgreich, dass allein in Kiew 14 Reisebüros mit je fünf bis sechs Angestellten existieren konnten. Die Kosten für Einladungen und Reiseschutzpässe für den einzelnen Ukrainer stiegen durch Zwischenhändler auf rund 500 US-Dollar - dies entsprach acht bis zehn Monatseinkommen. B. erwarb ab Juli 2001 bis zu seiner Festnahme mindestens 7.200 Reiseschutzpässe. "In der Praxis war die Vorlage eines Reiseschutzpasses (...) gleichbedeutend mit der Erteilung eines Visums."

DIE "STRAFMILDERUNG": Als besonders strafmildernd wird gewertet, "dass dem Angeklagten die Begehung seiner Straftaten (...) auf allen Ebenen von den zuständigen Behörden sehr leicht gemacht wurde". "Der Angeklagte B. handelte unter den Augen der staatlichen Stellen."

DIE AUSLÄNDERBEHÖRDEN: Die Stadt Köln habe es entgegen der Gesetzeslage versäumt, die Verpflichtungserklärungen der Einlader zu prüfen. Die Erklärungen seien mit dem Stempel "Bonität nicht geprüft" versehen worden, bis die Prüfungspraxis ab August 2001 wieder verschärft wurde. Die Zahl der Anträge ging daraufhin schlagartig zurück.

DIE BOTSCHAFT IN KIEW: Sie erteilte massenhaft Visa, von denen sie "wusste und wissen musste", dass der Reisezweck nicht habe stimmen können. Obwohl den zuständigen Stellen im Auswärtigen Amt (AA) durch Schreiben der Visumstelle bekannt gewesen sei, dass wegen des Massenandrangs keine Prüfung der Visa-Anträge möglich war, seien "keinerlei effektive Maßnahmen" getroffen worden.

DAS AUSWÄRTIGES AMT: "Im Gegenteil wurden die Mitarbeiter der Visumabteilung (...) faktisch durch Erlasse der politischen Führung des Auswärtigen Amts angewiesen, Deutschland als weltoffenes Land erscheinen zu lassen und deswegen entgegen der Gesetzeslage selbst bei Zweifeln für eine Visumerteilung zu entscheiden." Das Versagen der Behörden sei "flächendeckend" und allumfassend gewesen. Das Kölner Verfahren dauerte 57 Tage, die sich über ein Jahr erstreckten. Das Gericht warf dem AA "Hinhaltetaktik" bei der Erteilung der Aussagegenehmigungen für seine Mitarbeiter vor.

DER VOLMER-ERLASS: Die Mitarbeiter in Kiew hätten sich durch den Volmer- Erlass verpflichtet gefühlt, Visa-Anträge "besonders großzügig zu bearbeiten, um Deutschland als weltoffenes (...) Land erscheinen zu lassen".

DIE LAGE IN KIEW: Die "veränderte großzügige Visumvergabepraxis" habe 2001 und 2002 "zu chaotischen Zuständen geführt", die auch den zuständigen Mitarbeitern im AA "zu jeder Zeit bekannt waren". Täglich hätten bis zu 2.000 Antragsteller vor der Visumstelle angestanden. Eine regelrechte Infrastruktur habe sich herausgebildet: Kiosks, Gepäckaufbewahrung, öffentliche Toilettenanlage auf dem Gehsteig. Eine Buslinie Kiew-Frankfurt hatte die Haltestelle "Deutsche Botschaft". Mafiöse Strukturen hätten sich entwickelt. "Die ukrainische Miliz patrouillierte mit Schusswaffen" vor der Visumstelle.

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