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Kfz-VersicherungswechselDarauf sollten Sie achten

05.11.2015, 18:59 Uhr

Noch bis zum 30. November ist Zeit, die bestehende Kfz-Versicherung zu kündigen. Günstigere Anbieter gibt es fast immer. Es gibt ein paar Punkte, die Sie bei der Auswahl berücksichtigen sollten.

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Im Wesentlichen leisten alle Versicherer das Gleiche. Es gibt aber ein paar entscheidende Details. (Foto: Getty Images/iStockphoto)

Die Wechselphase 2015 in der Kfz-Versicherung ist in vollem Gange. Die Versicherer überbieten sich mit Beitragsrabatten für Neukunden. Das ist gut für Verbraucher, sparen will schließlich jeder. Allerdings macht ein günstiger Preis allein noch lange keine gute Kfz-Versicherung aus. Wir verraten Ihnen, auf welche Fallstricke Sie als Versicherungskunde vor dem Wechsel achten sollten.

Wichtig sind zunächst einmal die Leistungen der Versicherungsgesellschaft im Schadensfall. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Für die meisten Unfallszenarien reicht das aus. Käme es richtig dicke, müsste man aber eventuell noch draufzahlen. Um das auszuschließen, wählt man am besten die maximale Deckungssumme von pauschal 100 Millionen Euro.

Wenn Sie gelegentlich mit Mietwagen im Ausland unterwegs sind, könnte es sich lohnen, nach Tarifen mit sogenannter "Mallorca-Police" Ausschau zu halten. In manchen Ländern ist die gesetzliche Mindestdeckung sehr viel niedriger als hier. Da ist es sinnvoll, den Schutz auf die in Deutschland übliche Deckung zu erweitern.

Auf das Kleingedruckte kommt es an

Bei der Kaskoversicherung empfiehlt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte. Verzichtet der Kfz-Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit im Schadensfall? Wenn ja, können Sie beruhigt sein. Denn das bedeutet, dass die Gesellschaft auch leistet, wenn Sie einen Kaskoschaden grob fahrlässig verursacht oder ermöglicht haben.

Check24 KFZ ArtikelboxVorsicht sollten Sie beim Stichpunkt Beitragsrabatte walten lassen. Solche Vergünstigungen beziehen sich meist nur auf eine konkrete Vertragssituation zwischen Ihnen und Ihrer aktuellen Versicherung. Das gilt beispielsweise für die Sonderrabatte, die viele Versicherungen für den Zweitwagen gewähren. Bei einem anderen Anbieter muss es den Rabatt nicht oder zumindest nicht in gleicher Höhe geben. Auch Schadenfreiheitsrabatte sind nicht einheitlich geregelt. Die Schadenfreiheitsklasse 20 kann bei einem Anbieter einen Beitragssatz von 28 Prozent bedeuten, bei einem anderen sind es vielleicht 35 Prozent.

Vorsicht beim Rabattschutz

Auch das Thema Rabattschutz ist heikel. Haben Sie ihn in der Vergangenheit in Anspruch genommen, hat diese Vertragsklausel Ihnen sehr wahrscheinlich nach einem Schadensfall eine Beitragserhöhung erspart. Das interessiert den neuen Anbieter aber nicht: Er berücksichtigt Ihren tatsächlichen Schadensverlauf ohne Rabattschutz. Die Prämie wird dann also wahrscheinlich teurer ausfallen.

Trotzdem sollten Sie Schäden auf keinen Fall verheimlichen. Die neue Assekuranz fragt bei Ihrer alten Gesellschaft nach, ob ein Schaden reguliert wurde – und passt daraufhin nachträglich den Beitrag an.

Deshalb ist es wichtig, bereits beim Vergleich der Kfz-Versicherungen korrekte Angaben zu machen. Dann stimmen die angezeigten Beitragssummen auch mit der späteren Rechnung der Versicherung Ihrer Wahl überein. Geeignete Tarife finden Sie über das Vergleichsportal CHECK24. Der Kfz-Versicherungsrechner des Münchener Unternehmens listet über 270 Tarife und deckt damit den Großteil der in Deutschland verfügbaren Angebote für Kfz-Versicherungen ab.

Kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich im Internet nutzen

Der Vergleichsservice ist für Sie völlig kostenlos. Die angezeigten Tarifangebote sind unverbindlich. Sie können sich für eines entscheiden, müssen das aber natürlich nicht. Im besten Fall ist durch einen Kfz-Versicherungswechsel eine Ersparnis von bis zu 850 Euro pro Jahr möglich. Unser Tipp: Nutzen Sie die Chance und vergleichen Sie die aktuellen Konditionen für Ihren Versicherungsschutz online. Wichtig: Der Wechsel muss vor dem 30. 11. über die Bühne gegangen sein – sonst ist in den meisten Fällen Ihre einmonatige Kündigungsfrist abgelaufen.

Hier geht's zum Versicherungsvergleich

Quelle: ntv.de

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