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Vergewaltigung von Kindern verjährt nicht mehrFrankreichs Senat verabschiedet Gesetz zum Schutz gegen Kindesmissbrauch

03.11.2026, 17:11 Uhr
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(Foto: picture alliance / NurPhoto)

Kinder sollen in Frankreich künftig besser vor sexuellem und anderem Missbrauch geschützt werden.

Kinder sollen in Frankreich künftig besser vor sexuellem und anderem Missbrauch geschützt werden. Der Senat verabschiedete am Dienstag mit 260 zu einer Stimme ein Gesetz dazu, das nun noch in einen Vermittlungsausschuss kommt. Es sieht insbesondere vor, dass Vergewaltigung von Kindern künftig nicht mehr verjährt. Derzeit gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, die von der Volljährigkeit an gezählt wird. Das bedeutete, dass ein Erwachsener bislang mit spätestens 48 Jahren eine Vergewaltigung in seiner Kindheit anzeigen muss, damit ein Verfahren eingeleitet werden kann.

Das Gesetz sollte ursprünglich vor allem die Situation von Heim- und Pflegekindern verbessern - etwa durch eine verstärkte Kontrolle und Ausbildung der Betreuer. Nach dem Fall Lyhanna wurde das Gesetz erheblich erweitert: Das elf Jahre alte Mädchen war im Juni von einem Mann getötet worden, gegen den mehrere Missbrauchsanzeigen vorlagen, die folgenlos geblieben waren. Rund 140 Frauen- und Kinderschutzverbände hatten sich dafür eingesetzt, in einem umfassenden Gesetz "die Opfer ins Zentrum stellen".

Das Gesetz sieht daher einen Mindeststandard für Ermittlungen nach einer Missbrauchsanzeige vor: Dazu zählen Anhörungen des Opfers und des mutmaßlichen Täters, das Sichern von Beweismitteln und die Suche nach möglichen weiteren Opfern. Vorgesehen sind auch verpflichtende Einzelgespräche an Grundschulen, um Missbrauch von Kindern früh aufzudecken - allerdings erst ab 2032.

Die Verbreitung sexueller Inhalte im Internet - etwa durch sogenannte Deepfakes, die Menschen mit Hilfe von KI nackt darstellen - soll strenger bestraft werden als bisher. Auch Plattformen wie Onlyfans, die kostenpflichtige sexuelle Inhalte anbieten, sollen stärker reglementiert werden. Weiterhin sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, bei Hinweisen auf sexuelle Übergriffe eine interne Untersuchung einzuleiten. Der Senat fügte hinzu, dass Kinder, die von ihren Eltern verlassen wurden, später keine Unterhaltspflicht ihnen gegenüber haben.

Quelle: ntv.de, afp

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