500-mal gekauftAmazon-Kunden greifen zu: Dieser Bosch-Bläser macht dem Laub Beine

Blätter überall? Dann wird zurückgepustet! Bei Amazon gehört ein handlicher Akku-Laubbläser von Bosch gerade zu den gefragten Gartenhelfern.
So schön buntes Herbstlaub aussieht: Spätestens wenn Terrasse, Hof und Gartenweg komplett darunter verschwinden, hört die Romantik ein bisschen auf. Wer keine Lust hat, ständig mit Besen und Rechen hinterherzulaufen, kann sich technische Unterstützung holen. Ein Topseller-Modell bei Amazon ist aktuell der Bosch UniversalLeafBlower. Der Akku-Laubbläser trägt das Label "Amazons Tipp", kommt auf 4,4 von fünf Sternen bei mehr als 3.600 Bewertungen und wurde laut Amazon zuletzt mehr als 500-mal innerhalb eines Monats gekauft.
Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.
Klein, handlich – und ohne Kabelsalat
Der Bosch richtet sich vor allem an alle, die Terrasse, Einfahrt, Gehwege oder kleinere Gartenflächen schnell von Laub und anderen leichten Gartenabfällen befreien möchten. Dafür arbeitet das Gerät mit einem sogenannten Radialgebläse. Über eine zweistufige Geschwindigkeitsregelung lässt sich die Leistung anpassen. Das kann praktisch sein, wenn nicht bei jedem trockenen Blatt gleich die volle Power benötigt wird – und soll laut Hersteller außerdem helfen, Geräuschentwicklung und Akkulaufzeit besser auszubalancieren.
Kräftig: Radialgebläse für Laub und Gartenabfälle
Regelbar: 2 Geschwindigkeitsstufen für Leistung und Laufzeit
18-Volt-System: kompatibel mit dem Power-for-All-System – Akku und Ladegerät sind hier nicht dabei
Praktisch: Ein Kabel muss nicht durch den Garten geschleppt werden. Der UniversalLeafBlower gehört zum 18-Volt-Power-for-All-System. Wer bereits passende Akkus besitzt, kann diese auch mit zahlreichen anderen kompatiblen Geräten verwenden.
Achtung: Akku ist nicht im Preis enthalten
Genau hinschauen lohnt sich allerdings vor dem Klick auf den Warenkorb: Bei der hier beschriebenen Variante werden weder Akku noch Ladegerät mitgeliefert. Für Haushalte, in denen ohnehin schon ein kompatibler 18-Volt-Akku vorhanden ist, kann das durchaus sinnvoll sein. Wer noch keinen besitzt, muss die zusätzlichen Kosten dagegen beim Preisvergleich unbedingt mit einrechnen.
Was sagen die Käufer?
In den zusammengefassten Amazon-Kundenmeinungen werden vor allem Handlichkeit, geringes Gewicht und die Funktion auf Beton, Asphalt und Pflaster positiv erwähnt. Einige Käufer berichten laut Amazon außerdem, dass sich auch feuchtes beziehungsweise nasses Laub damit entfernen lasse.
Ganz einig sind sich die Kunden allerdings nicht: Bei Leistung und Akkulaufzeit gehen die Meinungen auseinander. Gerade die Laufzeit hängt zudem davon ab, welcher kompatible Akku eingesetzt und auf welcher Leistungsstufe gearbeitet wird.
Alternative: Einhell-Gerät inklusive Akku
Wer noch keinen passenden Akku zu Hause hat, kann sich als Alternative den Einhell-Akku-Laubbläser ansehen. Das Modell arbeitet ebenfalls mit einem 18-Volt-Akkusystem und wird als Kit mit Akku und Ladegerät angeboten.
Wann darf man eigentlich Laub blasen?
Hier heißt es: erst auf die Uhr schauen, dann auf den Knopf drücken. Für Laubbläser gelten in Deutschland in bestimmten Wohn- und besonders geschützten Gebieten strengere Betriebszeiten als für viele andere Gartengeräte.
Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen Laubbläser dort an Werktagen grundsätzlich nur von neun bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb ganztägig untersagt. Eine Ausnahme von den zusätzlichen Ruhezeiten kann für entsprechend gekennzeichnete lärmarme Geräte gelten.
Wichtig: Länder und Kommunen können noch strengere Regelungen vorsehen. Vor allem bei dicht bebauten Wohngebieten lohnt sich deshalb ein Blick in die örtlichen Vorschriften.
Übrigens: Ein "Muss" zum Laubblasen gibt es natürlich nicht. Im Garten darf Laub an geeigneten Stellen sogar liegen bleiben. Auf Gehwegen sieht es anders aus: Dort können Grundstückseigentümer beziehungsweise Anlieger aufgrund kommunaler Regelungen verpflichtet sein, Wege verkehrssicher zu halten. Ob und wann Laub entfernt werden muss, richtet sich daher nach den Regeln vor Ort.

