Niedersachsen & BremenTod eines Babys – Urteil im Prozess gegen Hebamme erwartet

Eine Hebamme macht fatale Fehler, ein ungeborenes Kind stirbt. Gleich mehrfach steht die Frau vor Gericht, eine Entscheidung über das Strafmaß steht immer noch aus. Nun soll es ernst werden.
Verden (dpa/lni) - Im Prozess um den Tod eines ungeborenen Babys wird am Landgericht Verden am Montag (10.00 Uhr) das Urteil erwartet. Zuvor hatte sich die Urteilsverkündung verzögert; wegen der Erkrankung einer Richterin war die Kammer nicht vollzählig.
Zuerst sei eine Sachverständige geladen, danach sollten die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden, sagte der Vorsitzende Richter Anfang Oktober.
Es ist bereits der dritte Prozess in diesem Fall, die angeklagte Hebamme wurde 2024 wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Nach Revision der Verteidigung bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch und entschied, das Strafmaß müsse in einem neuen Verfahren geklärt werden. Demnach steht fest, dass die inzwischen 64 Jahre alte Hebamme für den Tod des kleinen Mädchens im Januar 2015 verantwortlich ist.
Baby starb an Sauerstoffunterversorgung
Dem jüngsten Urteil zufolge hatte die Hebamme an einer Hausgeburt in Siedenburg im niedersächsischen Landkreis Diepholz festgehalten, obwohl es Mutter und ungeborenem Kind immer schlechter ging. Die heute 64-Jährige verstieß demnach gegen medizinische Standards und überwachte Mutter, Baby und den Geburtsvorgang nicht ordentlich. Das Kind starb an einer Sauerstoffunterversorgung.
Zu Beginn des neuen Verfahrens schilderte die Mutter und Nebenklägerin unter Tränen, damals tagelang Schmerzen gehabt und gespürt zu haben, wie ihr Kind starb. Sie warf der Hebamme vor, unehrlich und unprofessionell gewesen zu sein. Die Zulassung der Angeklagten sei zum Zeitpunkt der Geburt bereits widerrufen gewesen. Die Hebamme habe das aber nicht erwähnt. Auch Risikofaktoren wie ihr Übergewicht oder Rauchen habe sie als unproblematisch abgetan.