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Berlin & BrandenburgBauernverband dringt auf Schutz vor Schäden durch Zugvögel

01.10.2026, 14:08 Uhr
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Zugvögel und Krähen richten Schäden auf Brandenburgs Feldern an. Der Bauernverband will dagegen vorgehen und dringt auf Unterstützung des Landes.

Potsdam (dpa/bb) - Schwärme von Wildgänsen, Kranichen und Krähen grasen Felder ab, fressen das Saatgut vom Acker: Der Landesbauernverband in Brandenburg beklagt wachsende Schäden durch Zug- und Rastvögel und fordert das Land zum Eingreifen auch in Vogelschutzgebieten auf.

Es meldeten sich zunehmend Landwirte, die sich alleingelassen fühlten, sagte Bauernpräsident Henrik Wendorff. Die Folgen der Fraß- und Trittschäden sowie durch Kot auf den Feldern könnten existenzgefährdend sein. Betroffen seien vor allem das Havelland, der Oderbruch und die Prignitz.

Bauernverband: Bis zu 300.000 Euro Schaden

"Das Land hat in den letzten Jahren dem Wachstum der Wildvogelbestände tatenlos zugesehen. Jetzt ist das Ausmaß der Schäden so groß geworden, dass ein landesweites und wirksames Management aufgesetzt werden muss, das den rechtlichen Rahmen zur gezielten Vergrämung und Entnahme voll ausschöpft", sagte Wendorff. Die gemeldeten Schadenssummen reichen laut Bauernverband von 3.000 Euro bis hin zu 300.000 Euro pro Betrieb.

In Vogelschutzgebieten könnten die Tiere "weder wirksam und rechtssicher" vergrämt, geschweige denn bejagt werden, heißt es in einem Positionspapier des Verbandes. Eine Entschädigung für die Schäden stehe nicht zur Verfügung. Es müssten nun Lösungen entwickelt werden, die sowohl den Anforderungen des Arten- und Naturschutzes als auch den berechtigten Interessen der Landwirtschaft gerecht werden.

Wendorff: Geht nicht nur um den Abschuss

Es gehe nicht zuerst um den Abschuss von Vögeln, betonte Bauernpräsident Wendorff. Ablenkfütterungen, Vergrämung und Schreckschüsse könnten auch Maßnahmen sein. "Es geht darum, gute Ideen zu entwickeln."

Derzeit machen zehntausende Kraniche auf ihrem Flug in den Süden Rast in Brandenburg. Sie sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der europäischen Vogelschutzrichtlinie eine geschützte Art. Ihr Bestand gilt aber nicht als gefährdet.

Quelle: dpa

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