Riesenschaden durch "Königreich"Reichsbürger-Prozess gegen "obersten Souverän" Fitzek beginnt

Bis zu dem Verbot des Pseudostaates sollen Angehörige des "Königreiches Deutschlands" zahlreiche Straftaten begangen haben, um die Legitimität der Bundesrepublik zu untergraben. Dazu gehören laut Anklage Steuerdelikte und Urkundenfälschung. In Düsseldorf stehen nun vier Anführer der Gruppierung vor Gericht.
Hunderte Straftaten und zehn Millionen Euro Gesamtschaden laut Anklage: Nach dem Verbot der Gruppe "Königreich Deutschland" hat in Düsseldorf der Prozess gegen vier mutmaßliche Rädelsführer begonnen. Unter ihnen ist Peter Fitzek, der sich 2012 zum "obersten Souverän" des "Königreichs" ernennen und sich als "göttliches Wesen" habe einstufen lassen, so die Bundesanwaltschaft. Die drei weiteren Angeklagten sind zwischen 38 und 47 Jahre alt.
Fitzek kritisierte gleich bei Prozessbeginn am Oberlandesgericht die vom Gericht festgestellten bürgerlichen Personalien: Er sei nicht Peter Fitzek, sondern werde seit 2012 als "Peter, der Erste - Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek" bezeichnet. Seine Staatsangehörigkeit gab er mit "Königreich Deutschland" an. Der Richter stellte daraufhin fest, Fitzek verweigere "ordnungsgemäße Angaben zu seinen Personalien".
Die mehr als einstündige Anklageverlesung verfolgte Fitzek augenscheinlich gelassen und über weite Strecken lächelnd. Er blätterte immer wieder in Unterlagen und Aktenordnern und wandte sich mehrfach dem Zuschauerraum zu, in dem auch offenkundige Unterstützer seiner verbotenen Vereinigung saßen.
Laut Anklage nahm der 61-Jährige in seiner Gemeinschaft mit seinen Stellvertretern den Status "göttlicher Wesen" ein und erließ als "Imperator Fiduziar" Rechtsakte. Die Gruppierung habe auf dem Gebiet der Bundesrepublik einen "Gegenstaat" errichten und langfristig dessen Herrschaftsgebiet auf die Grenzen des Deutschen Reiches von 1871 ausdehnen wollen. Die Aktivitäten hätten darauf abgezielt, die geltende Rechtsordnung abzuschaffen, sagte Oberstaatsanwalt Ingo Kaiser. So seien scheinstaatliche Strukturen und Institutionen errichtet worden mit eigenem Pass- und Meldeamt sowie eigener Währung.
Allein zwischen 2020 und 2025 soll die Vereinigung rund zehn Millionen Euro durch unerlaubte Geschäfte, Spenden, Geschenke sowie kostenpflichtige Seminare zum "Systemausstieg" und verschwörungsideologischen Inhalten eingenommen haben. Dies sei nicht bei Finanzbehörden angegeben worden, auch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter seien nicht abgeführt worden. Den Unternehmen, die sich im Königreich registriert hätten, sei Steuern- und Abgabenfreiheit versprochen worden. Fast 400.000 Euro Umsatzsteuern seien nicht gezahlt worden.
Auch Vorwurf der bandenmäßigen Urkundenfälschung
Zu den Tatvorwürfen zählt auch bandenmäßige Urkundenfälschung. Das KRD habe 6300 Personen als Staatsangehörige oder Staatszugehörige geführt und Identitätskarten ähnlich dem Personausweis ausgegeben. Die "Kerngemeinschaft" habe dagegen 40 bis 60 Personen umfasst.
Die Verteidiger kritisierten, dass der Prozess vor einem Staatsschutzsenat in Düsseldorf stattfindet und nicht vor einem Schöffengericht in Sachsen-Anhalt. "Wir sitzen hier vor dem falschen Gericht", sagte Anwalt Björn Clemens. Verteidiger Ronald Mayer nannte seine Entpflichtung als Pflichtverteidiger noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens einen Skandal. Fitzek selbst kritisierte seine Haft als menschenrechtsverletzend: "Man isoliert mich vollständig", sagte er unmittelbar vor Prozessbeginn.
52 Verhandlungstage hat das Oberlandesgericht bis September 2027 für den Prozess angesetzt. Die Bundesregierung hatte die Reichsbürger-Gruppierung "Königreich Deutschland" am 13. Mai 2025 verboten. Bei einer Razzia wurden Fitzek und die drei Mitangeklagten festgenommen. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Sie lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze oder Gerichte ab.