Brief an Bundeskanzler verfasstEx-BND-Chef Hanning soll finanzielle Probleme gehabt haben

Der frühere BND-Präsident Hanning sitzt in Untersuchungshaft. Einem Bericht zufolge plagen den 80-Jährigen schon länger Geldsorgen. Auslöser soll die Pleite einer lettischen Bank sein.
Der unter anderem wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft sitzende frühere BND-Präsident August Hanning soll laut einem Medienbericht bereits seit Längerem finanzielle Probleme gehabt haben. Wie die "Bild"-Zeitung berichtete, hielt sich der 80-Jährige nur mit privaten Einnahmen über Wasser, die Pension war gepfändet.
Auslöser der finanziellen Misere war dem Bericht zufolge die Pleite der lettischen Bank PNB Banka, in deren Aufsichtsrat Hanning zwei Jahre saß. Die Bank meldete 2019 Insolvenz an. Hanning und ein weiteres Aufsichtsratsmitglied sollten haften - nach "Bild"-Angaben geht es um bis zu vier Millionen Euro. Bei dem anderen Aufsichtsrat, dem früheren Nato-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen, sei bislang nichts passiert. Nur Hanning habe demnach bereits zahlen müssen.
In seiner Not habe sich der frühere Top-Geheimdienstler am 6. Februar 2022 mit einem Brief an den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt. Anlass war ein bevorstehender Besuch des damaligen lettischen Regierungschefs Krišjānis Kariņš in Deutschland. Hanning habe Scholz gebeten, den Staatsgast auf die Pleite der PNB Banka anzusprechen. Den lettischen Behörden warf er vor, von rechtswidrigen Vorgängen im Zusammenhang mit einem Aktionärswechsel und dem Abfluss von mehr als 30 Millionen Euro gewusst oder diese gebilligt und eine Aufklärung verhindert zu haben. Hilfe habe er vom Kanzler nicht erhalten, sagte Hanning der "Bild".
Hanning steht unter dem Verdacht, von einem seiner früheren Büroleiter geheime BND-Erkenntnisse gekauft und teils weitergegeben zu haben. Unter anderem soll er eine Analyse für einen Mitarbeiter eines fremden Geheimdienstes verfasst haben. Hannings Anwalt räumte ein, sein Mandant sei im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen. Allerdings sei der Vorwurf unzutreffend, Hanning "habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland - geschweige denn gegen Bezahlung - weitergegeben."
