"Widerspruch zum Wertesystem"Muttermörder scheitert mit Klage gegen Abschiebung in den Irak

Wegen des Mordes an seiner eigenen Mutter wird ein Iraker zu einer langen Jugendstrafe verurteilt. Nach der Entlassung aus dem Gefängnis soll der heute 28-Jährige ausgewiesen werden. Der Mann klagt dagegen - ohne Erfolg.
Ein wegen Mordes an seiner Mutter verurteilter Iraker darf einem Gerichtsurteil zufolge aus Deutschland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte die Ausweisung des 28-Jährigen und wies seine dagegen gerichtete Klage ab. Die angedrohte Abschiebung in den Irak sei rechtens.
Der Mann hatte im Jahr 2015 seine Mutter getötet, um nach seiner Vorstellung die Familienehre wiederherzustellen. Dafür war er zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Das Verwaltungsgericht sieht den Angaben zufolge weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Der Mann habe sich trotz Resozialisierungsversuchen nicht ausreichend mit seiner Tat auseinandergesetzt. Sein falsch verstandener Ehrbegriff stehe "in krassem Widerspruch zum Wertesystem der freiheitlich-demokratischen Grundordnung", hieß es weiter. Auch habe er sich nicht genügend von seiner konservativen jesidischen Familie gelöst.
Die vom Kreis Mettmann verfügte Ausweisung sei sowohl wegen der Wiederholungsgefahr als auch zur Abschreckung anderer Ausländer gerechtfertigt, befand das Gericht. Gegen das im Oktober ergangene Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gestellt werden.