Streit um UntersuchungshaftMarius Borg Høiby kämpft vor Oberstem Gerichtshof um Freilassung

Freilassung oder weiter Untersuchungshaft? Im Fall von Mette-Marits Sohn Marius Borg Høiby liefern sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft ein juristisches Tauziehen. Ein Gericht sieht die Gefahr weiterer Straftaten. Nun wendet er sich an Norwegens höchstes Gericht.
Marius Borg Høiby zieht vor den Obersten Gerichtshof von Norwegen. Der Sohn von Königin Mette-Marit geht gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts vor, ihn weiterhin in Untersuchungshaft zu behalten. Høiby, der zuvor im Gefängnis saß, lebt seit Juli 2026 mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum, einem Anwesen des Königspaares.
"Wir legen nun Beschwerde beim Obersten Gerichtshof gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts ein, da wir der Auffassung sind, dass das Gericht das Gesetz falsch ausgelegt hat", erklärten Høibys Verteidiger gegenüber der Zeitung "Aftenposten". Alexander Greaker und Daniel Storrvik hatten die Verteidigung Høibys vor einigen Wochen übernommen.
Bei einer Haftanhörung am 2. November hatten Høibys Anwälte die Freilassung ihres Mandanten beantragt. Der 29-Jährige habe es unter der bisherigen Regelung "sehr schwer", argumentierte Storrvik. Die Situation sei angeblich "unerträglich". Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verlängerung der bisherigen Regelung gefordert. Am Montagnachmittag hatte das Bezirksgericht Oslo dann die Freilassung Høibys angeordnet. Die Staatsanwaltschaft legte unmittelbar Beschwerde ein und beantragte eine Verlängerung der Untersuchungshaft um vier weitere Wochen.
Am 4. November wurde die Beschwerde vor dem Berufungsgericht Borgarting behandelt. In diesem Rahmen wurde der Beschluss, Høiby aus der Untersuchungshaft zu entlassen, aufgehoben. Laut "Dagbladet" nannte das Berufungsgericht als entscheidenden Grund für den Verbleib in Untersuchungshaft insbesondere die Gefahr, dass der 29-Jährige Alkohol und Drogen konsumieren könnte. In diesem Zusammenhang sehe das Gericht ein hohes Risiko, dass Høiby weitere Straftaten begehen könnte.
Der Beginn des Berufungsprozesses im Fall Høiby ist für kommenden Februar angesetzt. Er war im Juni unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht und häuslicher Gewalt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gegen die Entscheidung des Gerichts in diesen Punkten hatte er Berufung eingelegt.