Nach Missbrauchsvorwürfen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter von Borussia Dortmund sind die Ermittlungen in sechs von 29 Verfahren noch offen. Bei den zum Teil mehrere Jahrzehnte zurückliegenden mutmaßlichen Taten des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Nötigung müsse noch eine mögliche Verjährung geprüft werden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hagen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
23 Verfahren wurden demnach eingestellt. Grund: Die dem Mann zur Last gelegten Handlungen waren zum jeweiligen Tatzeitpunkt nach der damaligen Rechtslage noch nicht strafbar oder sind verjährt. Laut Staatsanwaltschaft sollen die mutmaßlichen Taten in den 1980er-Jahren begonnen und bis ins Jahr 2017 gereicht haben. Betroffen waren zum Tatzeitpunkt Kinder, Jugendliche und Männer im Alter zwischen 12 und 24 Jahren.
Die Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Mitarbeiter des Fußball-Bundesligisten wurden im Herbst 2025 öffentlich. Ende des Jahres 2025 durchsuchte die Staatsanwaltschaft dann die Privatwohnung des Beschuldigten und stellte dabei technische Geräte sowie Datenträger sicher. Strafrechtlich relevante Inhalte seien dabei nicht gefunden worden, teilte Staatsanwalt Tobias Schülke der dpa mit. Mit dem Abschluss der noch offenen sechs Verfahren sei erst im kommenden Jahr zu rechnen, sagte der Pressesprecher.
Der Fußball-Bundesligist hatte sich im Oktober 2025 in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen geäußert. Demnach sei der Verein 2010 über einen Näherungsversuch eines Ex-Mitarbeiters an einem damals volljährigen Nachwuchsspieler in den 90er Jahren informiert worden. Dieser habe sich jedoch nicht erhärten lassen, da der Beschuldigte ihn bestritt und keine Anzeige erfolgte. 2023 sei ein weiterer Vorwurf bekanntgeworden, woraufhin der BVB das Beschäftigungsverhältnis mit dem Mitarbeiter sofort beendet habe.

